Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.